Keine Rundfunkgebühr für Kleine
chDie Schweiz hat sich grundsätzlich dazu entschlossen von allen Haushalten und Unternehmen Radio- und Fernsehgebühren unabhängig vom Empfangsgerät einzuheben. Nun kommt es zu einer ersten Änderung und Ausnahmereglung.
Deren Nutznießer sind "kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe". Sie werden künftig von der allgemeine Rundfunkgebühr befreit sein. Die ersten Beschlüsse dazu sind auf Bundesebene bereits gefallen. Sozial Schwache erhalten wie bisher Gebührenbefreiungen.
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