Juristische Wuchteln

at // Gegen die Ö3-Eurowuchteln, eine Online-Plattform für Fußball-Witze, haben 16 Privatradios eine Einstweilige Verfügung erwirkt, da der ORF damit gegen das im ORF-Gesetzt definierte Cross-Promotion-Verbot verstieß. Der ORF dacht die eigene juristische Interpretation sei die richtige, da nicht Ö3 sonder der Online-Auftritt von Ö3 beworben wurde. Der Bundeskommunikationssenat ist anderer Meinung. Der ORF beruft gegen das Urteil.

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