Journalisten-Gehälter steigen um 2 Prozent

Die Sozialpartner der Medienhäuser verlegerischer Herkunft haben sich auf eine Tariferhöhung für Redakteure bei heimischen Tages- und Wochenzeitungen geeinigt. Die Tarifgehälter werden mit 1. Juni 2015 um 2 Prozent angehoben. Darauf haben sich die Verhandler des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) am 7. Mai verständigt. Zuvor soll es zum Teil heftige Wortgefechte gegeben haben.
Auch die Honorare für Bildbeiträge und Videobeiträge sowie die Infrastrukturpauschale steigen um 2 Prozent. Die Honorierung von Textbeiträgen pro 1.000 Anschlägen wird von 34,50 Euro auf 35,55 Euro mit Juni 2015 erhöht. Mit Jahresbeginn 2016 steigt dieser Beitrag auf 35,90 Euro. Für Pauschalien von freien Mitarbeitern wurde vereinbart, dass der VÖZ seinen Mitgliedern empfiehlt diese ebenfalls um 2% zu erhöhen Die Verhandler der GPA-djp waren mit einer von hunderten Beschäftigen unterzeichneten Petition für eine Erhöhung der Honorare in die Verhandlungen gegangen.
Wolfgang Bergmann, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als fairen Kompromiss. "Es ist gelungen, einen Abschluss zu erzielen, der eine Tariferhöhung für Journalisten über der Inflation ermöglicht und gleichzeitig den Medienstandort Österreich nicht unverhältnismäßig belastet."
Zufrieden ist auch Franz C. Bauer, Präsident der Journalisten-Gewerkschaft, im Anbetracht der teils schwierigen Lage der Branche: "Wir haben einen Reallohnzuwachs für die Branche erreicht und bei den Verhandlungen Misstände aufgezeigt, an welchen wir dran bleiben werden. Es war wichtig, dass die Angestellten und freien Mitarbeiter an einem Strang gezogen haben. Nur gemeinsam können wir unsere Forderungen durchsetzen."
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zwölf Monate.
Im März erzielten VÖZ und Gewerkschaft eine Einigung über die Erhöhung der Löhne für kaufmännische Angestellte bei Tages- und Wochenzeitungen und für Expeditarbeiter, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger ebenfalls um jeweils 2 Prozent.
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