Infoscreen will Wachstumsdynamik fortsetzen

Ein Mann in einem schwarzen Anzug und einem weißen Hemd lächelt in die Kamera.
atMit "rund 15 Prozent" Umsatz- und "40 Prozent" Bildflächen-Zuwachs im Jahr 2013 weist Infoscreen seine Entwicklung nach. So soll es auch 2014 weitergehen. Geschäftsführer Franz Solta peilt eine fortgesetzte Entwicklungsdynamik mit "zweistelligem Wachstum" an.

"Die Basis für unseren wirtschaftlich erfolgreichen Kurs sind unsere Leistungsdaten. Deshalb werden wir auch in unseren Netzausbau investieren", erklärt Infoscreen-Geschäftsführer Franz Solta die Grundlage des gegenwärtigen Wachstums. Beispielsweise werden im ersten Quartal 2014 in Wien 20 Straßenbahn-Garnituren der Kategorie ULF mit je 20 Screens ausgerüstet, wodurch sich dieses Bildschirm-Netz auf 101 Straßenbahn-Garnituren erhöht.

In einem Bus hängen Bildschirme, die Werbung für den Hasenbergplatz zeigen.
Infoscreens in den ULF-Straßenbahn-Garnituren in Wien. (c: infoscreen)

In der Zwischenzeit testierte das Österreichische Patentamt Infoscreen mit einem sogenannten Verkehrsgeltungsnachweis unter Nummer 273620. Damit erhält das elektronische Medien-Angebot im öffentlichen Raum eine gewisse Unverwechselbarkeit bestätigt.

Verkehrsgeltungsnachweis - Definition Österreichisches Patentamt

An sich schutzunfähige Zeichen - da nicht unterscheidungskräftig oder beschreibend - können ausnahmsweise doch als Marke registriert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich aufgrund der Benutzung dieses Zeichens im geschäftlichen Verkehr (zB durch Benutzung am Markt bzw. in der Werbung) innerhalb der betroffenen Adressatenkreise (Kunden, Zwischenhändler) die Auffassung gebildet hat, dass dieses Zeichen nur auf die Waren und Dienstleistungen e i n e s bestimmten Unternehmens / Anbieters / Dienstleisters hinweist (= Verkehrsgeltung).
Quelle: Österreichisches Patentamt; www.patentamt.at

Solta: "Damit ist nicht nur bestätigt, dass der Begriff Infoscreen in der Öffentlichkeit eindeutig mit unseren Unternehmen identifiziert wird, sondern dass er auch eine unverwechselbarke Mediengattung in und um die öffentlichen Verkehrsmittel beschreibt." Der Verkehrsgeltungsnachweis schützt Infoscreen in den Dienstleistungsbereichen Werbung, elektronische Kommunikationsdienste und Unterhaltung.

Kommentare