Ich habe und habe nicht
at // "Ich habe keinen Shuttle-Dienst benutzt. Ich habe an keinem VIP-Essen im Hotel Pichlarn teilgenommen. Ich habe die Übernachtungskosten selber bezahlt. Und ich habe selbstverständlich alle privaten Kosten und auch die Übernachtungskosten meiner Frau aus meiner eigenen Tasche beglichen." Mit vielen Ich-Sätzen verteidigt sich ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser mittels Sachverhaltsdarstellung gegen die ihn betreffende Strafanzeige der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft. Seit Jahresbeginn ist das Anti-Korruptionsgesetz in Kraft. In einem Passus ist geregelt, dass Amtsträger - und als solcher wird Oberhauser als Beschäftigter eines öffentlich-rechtlichen Betriebes gesehen - Geschenke bis zu einem Wert von 100 Euro annehmen dürfen. Die Anzeige gegen Oberhauser betrifft dessen Besuch einer VIP-Lounge im Rahmen des Skifliegens am Kulm im steirischen Bad Mitterndorf.
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