Google AdWords sind fast frei

de // Mitbewerber-Namen als Keyword für eine GoogleAdWord-Kampagne zu buchen, ist nicht verboten. Es bestehe dabei keine Verwechslungsgefahr. Das entschied heute der deutsche Bundesgerichtshof und wies die Klagen zweier Unternehmen ab. Ein drittes Verfahren, in dem es um die Verwendung eines Markennamens als Keyword geht, wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Markennamen unterliegen harmonisiertem EU-Recht. Dem Erkenntnis des EuGH folgt das endgültige Urteil durch den Bundesgerichtshof.
atmedia.at/Markenrechtsverletzende AdWords

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