Gezielte Werbung ist zulässig
de // Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Werbeaktionen, die sich an Kinder und Jugendliche richten unter bestimmten Umständen zulässig sind. Wettbewerbswidrig wird Werbung in dieser Zielgruppe wenn deren geschäftliche Unerfahrenheit ausgenutzt wird.
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