Geschenke mit Zeitungen zu vergeben, ist zulässig.
Autobahn-Vignetten, Blumensamen, Backbücher, Fahrradkühltaschen, etc. als Beigaben, um das Jahresabonnement einer Tageszeitung attraktiver zu machen, ist zulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden. Das Erkenntnis wurde in Folge einer Klage der Tageszeitung Österreich gegen Kronen Zeitung und Kurier ausjudiziert.
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