"Co-Pilot": Foto auf Titelseiten zeigt falschen Mann

"Co-Pilot": Foto auf Titelseiten zeigt falschen Mann
Diverse Medien brachten ein Foto einer falschen Person - auch österreichische Zeitungen sind darunter.

Es reicht offenbar eine gewisse Ähnlichkeit: Auf den Titelseiten einiger Medien weltweit prangt heute das Gesicht eines Mannes, der mit der Germanwings-Tragödie nichts zu tun hat, berichtet die medienkritische Plattform Kobuk. Andreas G. wurde schlicht mit dem Co-Piloten der Germanwings-Maschine, dessen Namen Andreas L. lautet, verwechselt. Auch im TV wurde ein Foto des in der Schweiz lebenden Deutschen gezeigt.

Das Tessiner Nachrichtenportal tio.com hat den Mann, dessen Gesicht gerade um die Welt geht, ausfindig gemacht. „Ich dachte, das wäre bald aus der Welt, weil mein Nachname nicht mit dem des Piloten übereinstimmt“, sagt er dort. Publik geworden sei sein Foto über Twitter. „Es wundert mich, dass Journalisten einfach Fotos von dort nehmen.“ Zwei österreichische Medien brachten sogar unverpixelte Fotos des Mannes, wie Kobuk auf seiner Website moniert:

Rechtliche Ansprüche

"Co-Pilot": Foto auf Titelseiten zeigt falschen Mann
APAHEF05 - 10122007 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA-TEXT II - (v.l.n.r.) Schauspielerin Michaela Rosen und Rechtsanwalt Alfred Noll anl. der PK von SOS-ORF und Film Austria ãSchluss mit dem GebuehrenschwindelÒ am Montag, 10. Dezember 2007, in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Für den Wiener Anwalt und Medienjuristen Alfred Noll liegt der Fall "ganz klar". Der Betroffene könne im Rahmen des Bildnisschutzes rechtliche Schritte unternehmen. Noll sagt dazu gegenüber dem KURIER: "Ich würde in so einem Fall dazu raten, all diejenigen Medien, die das Bild verbreitet haben, auf Unterlassung zu klagen". Noll sieht "ohne Zweifel" eine Verletzung von Paragraph 78 im Urheberrechtsgesetz. Demnach dürfen Bildnisse von Personen nicht verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden.

Die entsprechenden Medien "wären aber gut beraten, von sich aus tätig zu werden und dem Betroffenen eine Entschädigung anzubieten", meint Noll. In der österreichischen Rechtspraxis gehe es in vergleichbaren Fällen üblicherweise um Entschädigungen in der Höhe von "ein paar Tausendern". Die Anspruchsgrundlage sei beispielsweise im angloamerikanischen Raum wesentlich höher.

Höheres Risiko

Noll sieht allgemein ein höheres Risiko für Verfehlungen im Bereich Bildnisschutz. Verbreitung und Tempo hätten zugenommen. Gerade in sozialen Medien, und zum Teil bei anderen Onlinemedien, sieht der Medienrechtsexperte eine "geringere Scheu, etwas zugänglich zu machen". Die Mehrzahl der österreichischen Tageszeitungen habe allerdings noch funktionierende Bildredaktionen, wodurch Fehler wie im aktuellen Fall seltener vorkämen. Angesprochen auf jene österreichischen Printmedien, die fälschlicherweise das Bild von Andreas G. veröffentlicht haben, meint Noll hingegen: "Das wundert mich nicht".

Kommentare