Geisterstunde der Telefonwerbung

Cold Calling (c: junloayza.com)
atIm Vorjahr, Ende März 2011, wurden im Parlament per Novellierung die Regeln für die Telefon-Werbung verschärft. Das Justizministerium donnerte Wett- und Glückspiel-Anbietern, die sich per Cold Calls Kunden sichern, "null Toleranz" entgegen. Im vierten Quartal 2011 waren über diese Null-Toleranz-Androhungen und -Regeln bereits Gras gewachsen und die ersten mutigen Spielgemeinschaften-Vermarkter griffen wieder zum Telefon.

Und sie setzen ihre Kampagnen im neuen Jahr mit den alten Methoden fort. Menschen, vorzugsweise in strukturschwachen urbanen und ruralen Gebieten, wird das kollektive Glück also das Spiel mit anderen Unglücklichen nachhaltig ans Herz gelegt. Man ist versucht die Anrufe unter "Oktroyieren" oder "Drangsalieren" abzulegen.

Die Anbieter agieren wie gewohnt mit unterdrückter Nummer. Die anrufenden Herrschaften spulen ohne der angerufenen Person die Möglichkeit zu sprechen, einzuräumen, ihr Programm herunter. Sie checken Adressen. Sie schicken Unterlagen zu. Sie legen auf. Die verdatterten Anrufer werden zu ihrem Glück förmlich gezwungen. Widerreden durch die Zwangsbeglückten werden in aller Schärfe in die Schranken gewiesen. Neins werden geflissentlich übergangen.

Ist es denkbar, dass die Anrufer - ob sie in einem Call Center sitzen oder nicht ist nicht eruierbar - Kopfgeld pro erwischtem Zwangskunden bekommen?

Die Strategie, in strukturschwachen Regionen Österreichs mit einer, im Grund illegalen Methode, Kunden zu akquirieren, hat zwei entscheidende Vorteile: dort lassen sich Kunden einschüchtern und dort wissen die Wenigsten Bescheid, dass der Gesetzgeber dieser Telefonwerbe- und -verkaufspraxis einen Riegel vorgeschoben hat und diese bestraft. Doch wer aus Hinterholz klagt schon, wenn der Name der oder des Anrufenden nach dem Verkaufssermon längst vergessen, der Name des verkaufenden Unternehmens genuschelt und ebenfalls vergessen wurde, weil die "glücksbringenden" Anrufer Menschen mit Nachdruck in die Defensive gedrängt haben und ihnen eine Entscheidung abnötigen.

Am 30. März 2011 teilte die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner mit: "Heute sind die Konsumenten die Gewinner. Mit diesen Geschäftspraktiken ist nun Schluss." An diesem Tag wurden im Konsumentschutzrechts-Änderungsgesetz "zivilrechtliche Höchststrafen" fixiert.

Nicht einmal neun Monate später sind die verschärften Telefonwerbe-Regeln ebenso verschwunden wie Bandion-Ortner.

Thomas Loser

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