Gehaltsplus für Werbebranche-Angestellte

Eine Hand hält einen 50-Euro-Schein.
atDie Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation und die Gewerkschaft GPA-djp rangen sich gegenseitig einen neuen Kollektivvertrag für das Jahr 2012 und gültig von 1. Jänner bis 31. Dezember ab. Das bedeutet, dass die Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe mit einer somit rückwirkend geltenden Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter aller Verwendungsgruppe von 3,3 Prozent und erhöhten Lehrlingsentschädigungen von 3,5 Prozent konfrontiert sind.

Weiters gilt mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages ein Mindestgrundgehalt-Niveau von 1.300 Euro. Darüber hinaus sind die, diesem Rahmenwerk unterliegenden Betriebe zu einer Einmal-Zahlung von 50 Euro verpflichtet, die an deren angestellte Mitarbeiter mit dem Weihnachtsgeld auszuzahlen sind.

Damit enden für kurze Zeit die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern. Für den Oktober ist die nächste Verhandlungsrunde, in der es um den Kollektivvertrag 2013 geht, angesetzt. Schon jetzt wurde für das nächste Vertragsmodell vereinbart, dass die Anrechnung von Elternkarenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche verbessert und Vorrückungen in der Gehaltstabelle verankert werden.

Die Gewerkschaft kündigt weiters an, mit den Arbeitgebern einen bundesweiten Kollektivvertrag fixieren zu wollen.

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