Gehaltsplus für Werbebranche-Angestellte
Weiters gilt mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages ein Mindestgrundgehalt-Niveau von 1.300 Euro. Darüber hinaus sind die, diesem Rahmenwerk unterliegenden Betriebe zu einer Einmal-Zahlung von 50 Euro verpflichtet, die an deren angestellte Mitarbeiter mit dem Weihnachtsgeld auszuzahlen sind.
Damit enden für kurze Zeit die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern. Für den Oktober ist die nächste Verhandlungsrunde, in der es um den
Kollektivvertrag 2013 geht, angesetzt. Schon jetzt wurde für das nächste Vertragsmodell vereinbart, dass die Anrechnung von Elternkarenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche verbessert und Vorrückungen in der Gehaltstabelle verankert werden.
Die Gewerkschaft kündigt weiters an, mit den Arbeitgebern einen bundesweiten Kollektivvertrag fixieren zu wollen.
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