Gebührenriese im Online-Garten

de // Sendungsbezogene Unterhaltung steht sieben Tage zum Abruf in Mediatheken bereit. Öffentlich-rechtliche Unterhaltung ist anders definierte als private. Die heftig diskutierten "presseähnlichen Inhalte" sind ebenfalls nur sendungsbezogen zulässig. Aktuelle Sport-Inhalte müssen nach 24 Stunden von den Plattformen genommen werden. Und für alle Internet-Angebote müssen die deutschen öffentlich-rechtlichen Anbieter einen Drei-Stufen-Test absolvieren. Das sind einige der Eckpunkt des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in Deutschland. Die privaten Medienanbieter sind einstweilen beruhigt. Allerdings fürchten sie eine Deregulierung. Die Deckelung der Online-Budgets von ARD und ZDF gibt es nicht mehr. Und da stehen den Privaten acht Milliarden Euro an Gebühren gegenüber. Süddeutsche Zeitung, Seite 17

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