Gebührenfreier Anschluß
de // Die Querelen und Unklarheiten über die Rundfunkgebührpflicht von Computern mit Internetanschlüssen geht weiter. Ein soeben ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig besagt, dass keine Rundfunkgebühren für dieses Medienempfangs- und Endgerät eingehoben werden dürfen.
Ohne internetfähige Inhalte
Diesem Erkenntnis liegt eine Klage gegen den NDR zugrunde, dass sich auf einen gewerblich genutzten Zweitcomputer bezieht. Das Verwaltungsgericht hat weiters entschieden, dass der NDR im Internet "derzeit keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stellt".
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