Freiwillige Selbstkontrolle
eu // Google darf weiterhin Namen bekannter Marken als AdWords an andere Kunden verkaufen. Das ist das Ergebnis eines jetzt dem Europäischen Gerichtshof in einem dazu anhängigen Verfahren vorgelegten Rechtsgutachten.
Google darf und haftet
Der Luxusgüterkonzern LVMH hatte wegen dieser AdWords-Praxis geklagt. Google-Kunden hatten mit LVMH-Brandnames geworben und Markenfälschungen zu verhökern versucht. Das vorliegende Rechtsgutachten gibt
Google zwar nicht recht, toleriert die Praxis und kommt zu dem Schluß, dass Google für etwaige entstehende markenrechtliche Verletzungen haftbar zu machen sei.
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