Freibrief für Streaming

at // Das Streamen eines TV-Signals, um damit die Programm-Nutzung via Mobiltelefone zu ermöglichen, erfordert keine zusätzliche Lizensierung. Diesen Entscheid fällt nun der Oberste Gerichtshof in Wien. Demnach ist Programm-Streaming nicht als neue Sendung, sondern als "Kabelweiterverbreitung" zu sehen. Der OGH-Entscheid wird von Juristen kritisiert. Er entspräche nicht gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben heißt es dazu.

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