Flächenkollektivvertrag für grafisches Gewerbe

Porträt eines älteren Mannes mit Schnurrbart, Anzug und einem gemusterten Schal.
atDas gesamte grafische Gewerbe, worunter Zeitungs-, Bogen- und Rollendruckereien subsummiert sind, verfügt seit 1. April 2012 über einen Flächenkollektivvertrag. Dessen Rahmenbedingungen gelten für die Zeitungsdruckereien "bis mindestens 2013" und für die Rollen- und Bogendruckereien "bis mindestens 2016". Rudolf Cuturi, Präsident des Verbandes Druck & Medientechnik nennt diese Vereinbarung "einen positiven Abschluss des Kollketivvertragskrimis".

Das neue Regelwerk soll die Wettbewerbsfähigkeit der davon betroffenen Druckbetriebe sowie die Arbeitsverhältnisse der mehr als 10.000 Arbeitnehmer des grafischen Gewerbes definieren und zumutbar machen.

Folgende Eckdaten gelten seit 1. April 2012:

  • Löhne und Gehälter: Für Bogen- und Rollendrucker gibt es ein Plus von 3,63 und für Zeitungdrucker ein Plus von 3,75 Prozent. Die Löhne der Bogen- und Rollendrucker steigen in den nächsten vier Jahren jeweils um zehn Prozent stärker als die Inflationsrate des Vorjahres.
  • Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit bei Bogendruckereien und Mischbetrieben steigt von 37 auf 38,5 Stunden. Nachtzuschläge werden ab 19.00 Uhr bezahlt. Bei Rollendruckereien bleibt die 37-Stunden-Woche prinzipiell bestehen. Diese Betriebe können wählen, ob sie die ersten drei Mehrstunden keine Überstundenzuschläge bezahlen oder ein Bandbreitenmodell mit 26 Wochen Durchrechnungszeitraum anwenden.
  • Zeitungsdruckereien: Sie waren von den Kollketivvertragsverhandlungen nicht betroffen, wohl aber vom Lohnabschluss.

Der Verband hat, erklärt Cuturi, "die Weichen für ein zeitgemäßes Rahmenrecht gelegt". Eine langwierige Geschichte, gibt er zu. "Doch die Strapazen sind schnell vergessen, wenn am Ende ein gutes Ergebnis herauskommt", resümiert der Präsident des Arbeitgeber-Verbandes.

atmedia.at

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