Faymann will ein neues ORF-Gesetz

Zwei Männer in Anzügen unterhalten sich.
Der Kanzler will ORF-Betriebsräten das Wahlrecht entziehen. Maximal 15 Aufsichtsräte sollen sich künftig vor ihrer Bestellung auch einem Hearing stellen.

Über den Einfluss der Parteien im ORF wird gestritten, seit es den ORF gibt. Schon öfters wurde das ORF-Gesetz geändert, um die Führung auszutauschen. Jetzt fordert Bundeskanzler Werner Faymann im Gespräch mit dem KURIER große Veränderungen in der Organisation des ORF.

Faymann: "Der unübersichtliche Stiftungsrat muss ein ordentlicher Aufsichtsrat werden. Da brauchen wir hoch qualifizierte Leute, der neue Aufsichtsrat darf höchstens 10 bis 15 Leute umfassen."

Im Moment sitzen 35 Personen im ORF-Stiftungsrat. Dieser ist vor allem für die Budgets und die Wahl der Führung zuständig. Die Bundesregierung entsendet Mitglieder, ebenso der Publikumsrat, alle neun Bundesländer und der Betriebsrat. Die Zugehörigkeit zu einer Partei ist wichtiger als Qualifikation. Damit soll laut Faymann jetzt Schluss sein.

Arbeitsgruppe

Staatssekretär Josef Ostermayer wird eine Arbeitsgruppe einberufen, die Vorschläge für einen neuen ORF machen soll. Die Bundesregierung und das Parlament sollen Mitglieder entsenden, Experten werden noch gesucht.

Entscheidend wird die Frage werden, wer wie viele Mandatare entsenden darf. Faymann kann sich vorstellen, dass man hier ähnlich wie beim Verfassungsgerichtshof vorgehen könnte. Da würden sowohl Regierung als auch Parlament ein Entsendungsrecht erhalten. Der Bundeskanzlers will, dass sich die künftigen Aufsichtsräte einem öffentlichen Hearing stellen müssen. Faymann: "Sie sind dann ausschließlich dem Unternehmen verantwortlich." Der Betriebsrat soll laut Faymann vertreten sein, bei Personalentscheidungen aber nicht mitreden dürfen.

Im Moment wird im Stiftungsrat strikt nach Parteien abgestimmt, nur wenige agieren unabhängig . Es gibt sogenannte Freundeskreise, die aber im Prinzip die Weisung aus den Parteizentralen umsetzen sollen. Bei der SPÖ war Niko Pelinka Vorsitzender, seine missglückte Bestellung zum Büroleiter des Generaldirektors hat die jüngste Diskussion um die Unabhängigkeit des ORF ausgelöst.

Mitarbeiter schützen

Faymann hatte erst kürzlich im Nationalrat gesagt: "Dass Parteien gar nichts mehr zu reden hätten, das gibt es in ganz Europa in keinem öffentlich-rechtlichen Sender." Im Gespräch mit dem KURIER betonte er: "Die Mitarbeiter müssen vor falscher Einflussnahme geschützt werden."

Eines würde dieses Modell jedenfalls bedeuten: Der Einfluss der Bundesländer würde drastisch reduziert. Im Moment entsendet ja jedes Land einen Stiftungsrat.

Dass der neue Aufsichtsrat aus sich heraus erneuert, sieht Faymann skeptisch. Dieses Modell habe sich bei der ÖIAG nicht bewährt.

Jedenfalls will Bundeskanzler Faymann von der Arbeitsgruppe schnelle Ergebnisse. "Ich möchte klare Vorschläge so schnell wie möglich, aber spätestens für die Koalitionsverhandlungen nach der nächsten Wahl."

Der ORF müsse sich durch diese Erneuerung bewähren, so Faymann, eine Privatisierung käme für ihn jedenfalls nicht infrage.

ORF-Gesetz: Problematisches Konstrukt

Stiftungsrat
Das ORF- Aufsichtsgremium besteht aus 35 Mitgliedern. Bundesregierung und Bundesländer nominieren je neun Stiftungsräte, je sechs Stiftungsräte kommen aus den Parteien (nach deren Stärke) und aus dem Publikumsrat (davon drei direkt gewählt). Der Betriebsrat stellt fünf Vertreter.

Geschäftsführung
Zu den wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats zählt die Wahl des ORF -Chefs (nächste: 2016) und die Festlegung der ORF -Gebüh- ren. Weil der Stiftungsrat meist gespalten ist in Rot und Schwarz, sind die Betriebsräte bei der Chefwahl oft entscheidend. Das kommt den ORF sehr teuer.

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