EU-Rundfunk-Mitteilung verabschiedet

eu // Die, wie sie im EU-Jargon heißt, "Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" ist fertig. Diese "Rundfunkmitteilung" liefert "klare Leitlinien, wie EU-Mitgliedstaaten den Auftrag und die Finanzierung des öffentlich finanzierten Rundfunks definieren". So ist die "Vorabprüfung wesentlich neuer Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten", das in Deutschland als "Drei-Stufen-Test" definierte Verfahren, unumgänglich.
Verengte und erweiterte Spielräume

In der Mitteilung spricht sich die EU-Kommission auch für eine "wirksamere Kontrolle von Überkompensierungen und Überwachung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf einzelstaatlicher Ebene" aus. Dafür bekommen die Rundfunkanstalten auch mehr finanziellen Spielraum zugestanden. Im österreichischen Medienstaatssekretariat werden die Leitlinien der Mitteilung als "wenig überraschend" und "im Detail zu prüfen" kommentiert. Sie wird vom Europäischen Verband für Privates Fernsehen, vom Verband Europäischer Radios, vom Europäischen Verlegerrat, vom Europäischen Verband der Zeitungsverleger und vom deutschen Verband Privater Rundfunk und Telemedien begrüsst. Vom Verband Österreichischer Zeitungen und vom Verband Österreichischer Privatsender liegen zur Stunden keine Stellungnahmen vor.

Austria Presse Agentur Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT)APA/derStandard.atAPA/Wiener Zeitung Online APA/DiePresse.com

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