EU-Parlament überhört Privatmedien

eu // Die heutige Anhörung im Kulturausschuss Europäischen Parlament zur Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von Vertretern der europäischen Medienindustrie als einseitig und nicht objektiv kritisiert. So wurde die sogenannte Rundfunkmitteilung diskutiert. In dieser aus dem Jahr 2001 stammenden Mitteilung, an deren Neufassung gearbeitet wird, sind die Grundsätze festgelegt, die seitens der EU-Kommission bei der Anwendung zweier Regelungen - Artikel 86 Absatz 2 und 87 EG-Vertrag - zur staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelten. Die Ausschuss-Debatte, so die Kritik, war weitestgehend von Positionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anbietern und deren Angst, dass ihre Online-Aktivitäten durch jegliche Art von Regulierung beeinflusst werden könnten, geprägt. Die Positionen von Printmedien, privaten Radiounternehmen und der Onlinepresse wurden, trotz Versuchen, nicht gehört.

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