Erhöhte Faltenbildung

eu // Das Europäische Parlament hat die neue Kosmetik-Verordnung verabschiedet. Damit sollen rechtliche Unklarheiten und Widersprüche beseitigt sowie die Sicherheit für Verbraucher durch verbesserte Kennzeichnungspflicht erhöht werden. Davon ist auch die Werbung für Kosmetik betroffen. Alle Wirkungsaussagen, die zur Bewerbung und Etikettierung eingesetzt werden, müssen in Hinkunft auch nachweisbar sein. "Die Werbung für Kosmetika soll keineswegs eingeschränkt werden", erklärt dazu die EU-Parlamentarierin und deutsche Bundestagsabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt. Sie fordert "lediglich, dass bei der Werbung nur mit denjenigen Eigenschaften geworben wird, die das Produkt auch tatsächlich hat".

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