Erbstreit in der WAZ
Wie das manager magazin kolportiert will die Familie Grotkamp mittels Feststellungsklage die rechtmäßige Erbfolge regeln. Sie beruft sich dabei auf den FFG-Gesellschaftervertrag in dem die Weitergabe von WAZ-Gesellschaftsanteilen an Mitgesellschaftern nur entweder durch Verkauf oder durch Vererbung an leibliche, nicht aber an adoptierte Familien-Mitglieder, erfolgen kann. Die Holthoffs bestreiten diese Interpretation.
Holthoff-Pförtner hatte sich zuvor bei den Schubries und Grotkamps unbeliebt gemacht als er 2008 im Alleingang über die Köpfe der FFG hinweg Verträge mit der Familie Brost, die wiederum die andere Hälfte der WAZ besitzt, gemacht. Der Anwalt hatte, laut manager-magazin für einen 85-Millionen-Euro-Kredit den Brosts "umfangreiche Kooperation und eine Kaufoption auf den WAZ-Anteil der Holthoffs" versprochen.
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