Endgeräte die keine Rundfunkempfänger sind

In einer Auseinandersetzung zwischen einem Wiener Medienkonsumenten und der GIS fällte der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung welche zur Mediennutzung tauglichen Endgeräte Rundfunk-Empfänger sind und welches nicht. Ein Computer mit einem Internet-Anschluß ist ab sofort und bis zu erwartbaren diesbezüglichen Gesetzesänderung kein Rundfunk-Empfangsgerät. Das Fehlen von Rundfunkmodulen wie eine TV- oder Radio-Karte mache Computer zu keinem derartigen Empfangsgerät. Und das Empfangen von Rundfunk-Programm via Streaming sei nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, entschied der Gerichtshof. Deshalb fallen für den Medienkonsum über derartige internetfähige Computer keine Rundfunk-Gebühren an.
Internetfähige Computer mit DVB-T-Modulen, TV- oder Radio-Karte sind hingegen gebührenpflichtige Rundfunk-Empfänger.
Der ORF nimmt diese Entscheidung "zur Kenntnis". Der kaufmännische Direktor des öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Unternehmens, Richard Grasl, kommentierte diesen Schiedsspruch so: "Der Verwaltungsgerichtshof hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst. Auch wenn die heutige Rechtssprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen." Er sieht die ORF-Radio-Hörer in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft auseinanderzudriften. In die herkömmlich Radio nutzenden und auch bezahlenden Hörer. Und jene, die sich via Internet die Programme nun legal und kostenfrei zu Gemüte führen können.
Laut GIS bezahlten Ende 2014 97 Prozent der österreichischen Privathaushalte die Rundfunk-Gebühren. Drei Prozent gelten nach GIS-Definition als Schwarzseher und sind für ihren Medienkonsum in Österreich nicht zur Kasse zu bitten.
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