Einer kann zwei sein

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de // Das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass Josef Depenbrock sowohl Chefredakteur als auch Geschäftsführer der Berliner Zeitung sein darf. Die Klage des Redaktionsausschusses der Tageszeitung wurde abgewiesen, da das Statut auf das sich das Gremium bezieht, keine Mitbestimmung des Ausschusses vorsieht.
Wiener Zeitung, Seite 20
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