Eichmaß gegen Online-Wildwuchs
Der VÖZ inisistiert auf eine taxative Liste aller erlaubten Online-Tätigkeiten und eine ebenso eindeutige Auflistung all jener digitaler Tätigkeiten, die dem
ORF nicht erlaubt seine sollen. Diese wurde im Entwurf zum ORF-Gesetz "derart aufgeweicht, dass dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet würden". Als Mindeststandard für diese Negativliste ist die deutsche Liste wie sie für ARD und ZDF gilt heranzuziehen. Weiters fordert der Verband eine Präzisierung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschränkung für die Online-Vermarktung. Die darin bewilligten zwei Prozent am Programmentgelt müssen, so der VÖZ, zusätzlich abgesichert werden. So müsste ein Rabattierungsverbot in Verbindung mit TV-Werbung, ein Naturalrabatt-Verbot und Verpflichtung zu am Markt standardisierte und etablierte Werbeformen und -formate für den ORF fixiert werden.
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