Eichmaß gegen Online-Wildwuchs

atDer Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) entfacht ein seit langem schwelendes Feuer neu und fordert "unzweideutige Präzisierungen im neuen ORF-Gesetz, die den Wildwuchs des ORF-Online-Angebotes eindämmen". Als Eichmaß, wie dies der Verband nennt, muss ausnahmslos der öffentlich-rechtliche Auftrag gelten und sollte zu einer eindeutigen Untersagung aller kommerzieller Online-Angebote des ORF abseits dieses Auftrags kommen.
Verbote und Negativliste

Der VÖZ inisistiert auf eine taxative Liste aller erlaubten Online-Tätigkeiten und eine ebenso eindeutige Auflistung all jener digitaler Tätigkeiten, die dem ORF nicht erlaubt seine sollen. Diese wurde im Entwurf zum ORF-Gesetz "derart aufgeweicht, dass dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet würden". Als Mindeststandard für diese Negativliste ist die deutsche Liste wie sie für ARD und ZDF gilt heranzuziehen. Weiters fordert der Verband eine Präzisierung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschränkung für die Online-Vermarktung. Die darin bewilligten zwei Prozent am Programmentgelt müssen, so der VÖZ, zusätzlich abgesichert werden. So müsste ein Rabattierungsverbot in Verbindung mit TV-Werbung, ein Naturalrabatt-Verbot und Verpflichtung zu am Markt standardisierte und etablierte Werbeformen und -formate für den ORF fixiert werden.

Weitere Details: Verband Österreichischer Zeitungen Deutsche Negativliste für Online-Angebote der ARD und ZDF

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