Dreißig Tage
atDer ORF Publikumsrat legte in seiner gestrigen Plenarsitzung ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz nahe, die Verlängerung der Ausspielzeit von Inhalten in der TVthek zu erreichen. Die gesetzlich definierte Sieben-Tage-Frist soll auf 30 Tage ausgeweitet werden, empfiehlt die Zuschauer-Vertretung dem Generaldirektor.
Dieser vergrößerte Nutzungszeitraum würde im "Interesse der ORF-Kunden sein" und stellt "einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags dar" argumentiert der Publikumsrat. Wrabetz hätte zu Zweck der Catch-Up-Fristverlängerung eine Auftragsvorprüfung bei der Regulierungsbehörde zu beantragen.
Hintergrund dieses Ansinnens ist, dass sich die Video-Nutzung vor allem jüngerer Zielgruppen auf
Facebook,
YouTube und anderen Plattformen abseits der
ORF TVthek abspielt.
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