Die Unterschriften trocknen

de // Die deutschen Ministerpräsidenten unterzeichneten heute in Berlin den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Darin ist die Beschränkung der Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender vorgesehen. So ganz glücklich dürfte niemand mit dem vorliegenden Konsens sein. Die Regelung bietet noch immer jede Menge Konflikt-Potenzial. Nicht zuletzt wegen des darin vereinbarten dreistufigen Public-Value-Test und dem Vorpreschen des Nord- und Mitteldeutschen Rundfunks und dem damit verbundenen Versuch Fakten für das erforderliche Prüfprocedere zu schaffen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßte das neue Regelwerk "insoweit er ARD und ZDF den Auftrag zu einer staatlichen finanzierten Online-Presse nach wie vor verweigert". atmedia.at

Der Verband wünscht sich, "dass den Worten des Staatsvertrages jetzt auch Taten der Beschränkung bei ARD und ZDF folgen" und erwartet eine enge Auslegung des Gesetzes. Und der Drei-Stufen-Test sorgt weiterhin für Unmut. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger verurteilt das Verhalten einzelner öffentlich-rechtlicher Rundfunksender. "Es ist ein falsches Spiel, wenn verschiedene Anstalten einzelne Telemedien-Angebote unzureichend und übereilt prüfen und dies ohne jede gesetzliche Grundlage als Drei-Stufen-Test deklarieren", teilt der Verband mit.
Bei der ARD stossen die Rahmenbedingungen für den Test auf wenig Verständnis. Die Frist seit zu kurz und umfasse Telemedien, deren Prüfung die EU-Kommission nicht verlangt habe, kritisiert ARD-Vorsitzender Fritz Raff. Das, so Raff weiter, erhöhe den Verwaltungsaufwand und verursache zusätzliche Kosten. ZDF-Intendant Markus Schächter "schaut nach vorne", da die "medienpolitischen Leitplanken aufgestellt sind". Seine lapidarer Kommentar zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag: "Das ZDF stellt sich auf die geänderten Rahmenbedingungen ein. Wir werden engagiert dafür arbeiten, dass wir im Interesse des Publikums auch in Zukunft unseren Programmauftrag auch im Netz erfüllen werden."

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