Haftbefehl gegen Kärntner Medienunternehmer
Gegen den Geschäftsführer der Kärntner Tageszeitung (KTZ), Dietmar Wassermann, liegt laut einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins profil ein Haftbefehl der deutschen Justiz wegen des Verdachts "gemeinschaftlicher (bandenmäßiger) Steuerhinterziehung" in 28 Fällen vor. Gegenüber dem Blatt wies Wassermann die Vorwürfe zurück, er sei seit Jahren nicht in Deutschland gewesen.
Außerdem sei er dort nicht geschäftlich tätig und habe auch keinen Steuerbescheid erhalten, wird Wassermann zitiert. Neben ihm gibt es laut profil elf weitere Beschuldigte. Mithilfe eines "Umsatzsteuerkarussells" sollen Wassermann und seine mutmaßlichen Komplizen den deutschen Staat in zwei Jahren um zumindest 3,79 Millionen Euro gebracht haben. Gegenüber der APA sagte Wassermann, er habe weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Deutschland.
Der Haftbefehl wurde im August 2013 vom Amtsgericht München ausgestellt. "Die Beschuldigten haben grenzüberschreitende Bandenstrukturen geschaffen und sind wohlorganisiert", zitiert das profil aus dem Dokument. Die deutschen Behörden haben ein Übergabeverfahren beantragt, mit dem Ziel, dass Wassermann ausgeliefert wird. Begründet wird dies mit der immensen Schadenshöhe und der unbedingten Haftstrafe, die Wassermann aufgrund "erheblicher Vorstrafen" im Falle einer Verurteilung zu erwarten habe. Wassermann bekämpft seine Auslieferung.
"Verfahren in Österreich eingestellt"
Der Kärntner Unternehmer hat noch am Donnerstag in einer Aussendung Vorwürfe der Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche der Klagenfurter Staatsanwaltschaft gegen ihn sei im Jänner vergangenen Jahres wegen eines entlastenden Gutachtens eingestellt worden.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt war am Donnerstagabend für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Wassermann geht davon aus, dass das Gutachten ihm auch bei der Bekämpfung einer Auslieferung aufgrund eines Haftbefehls der Münchner Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung helfen wird. Wassermann: "Meine Hoffnung stützt sich vor allem auf ein Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Auftrag gegeben wurde und das sich mit meinen Firmenkonstruktionen beschäftigte. Laut dem umfangreichen Gutachten ist alles rechtens und nachvollziehbar."
Laut Wassermann handelt es sich bei seinen und einer weiteren Firma seines Sohnes nicht um Briefkasten- oder Scheinfirmen, wie das angeblich von der Staatsanwaltschaft München gesehen wird. Der Medienunternehmer erklärte in seiner Aussendung, dass es sich bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung im Kern um eine Forderung zur Vorsteuerrückerstattung handle, die aber nie ausgezahlt worden sei. Daher sei auch kein Schaden entstanden. Wassermann suggerierte, dass das Verfahren in München gegen ihn eingeleitet wurde, um die Auszahlung der Vorsteueransprüche zu verhindern.
111 Hausdurchsuchungen
Gegenüber der APA sagte Wassermann am Donnerstag, er sei 2007 in Deutschland verurteilt worden. Der Vorwurf habe ursprünglich auf Geldwäsche und Lottobetrug gelautet, man habe ihm Schäden in der Größenordnung von 56 Millionen Euro beziehungsweise 14,9 Millionen Euro vorgeworfen.
Wassermann: "Verurteilt wurde ich dann als Ersttäter zu 5,5 Jahren. Im Urteil stand nur mehr ein Schaden von 400.000 Euro." Im Zuge des Ermittlungsverfahrens habe es 111 Hausdurchsuchungen gegeben, unter anderem in seinen Immobilien in Malmö, auf Ibiza und in der Schweiz. Er und weitere Personen aus seinem Umfeld seien 19 Monate in Untersuchungshaft gesessen.
Das Urteil sei schließlich ein "Deal" gewesen, meinte der Medienunternehmer. "Ich bin nicht verurteilt worden, ich habe mich verurteilen lassen." Es habe zwar jeder im Gerichtssaal gewusst, dass die Vorwürfe nicht halten, wegen des massiven Ermittlungsaufwands habe es aber eine Verurteilung geben müssen, sagte Wassermann. "In Deutschland bin ich ein Staatsfeind, man hat mich ausgewiesen."
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