Der Werberat und sein Kunstsinn

Der Werberat und sein Kunstsinn
Das von David LaChapelle gestaltete Life-Ball-2014-Plakat bewog den Werberat Zuständigkeiten zu klären.

Der Österreichische Werberat ist für Kunst nun auch dann zuständig, wenn Kunst für Wirtschaftswerbung verwendet wird. Diese Klärung war angesichts der vorjährigen Beschwerde-Flut wegen des zur Bewerbung des Life Balls eingesetzten Werkes des Künstlers David LaChapelle. Der Werberat ändert diesbezüglich seine Verfahrensordnung. "Die Freiheit der Kunst bleibt unangetastet", betont Ratspräsident Michael Straberger. Er erklärt: "Demnach fällt die Bewerbung einer Kunstausstellung, einer Kulturveranstaltung, wie etwa einer Vernissage, bei der ein Kunstwerk des Künstlers, der selbst ausstellt oder ausgestellt wird, zur Darstellung am Werbesujet verwendet wird, auch weiterhin nicht in die Zuständigkeit des Werberates."

Straberger erklärt weiters: "Wird hingegen mit einem Sujet aus dem Bereich Kunst für Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen oder Veranstaltungen geworben, die nicht ausschließlich dem Bereich Kunst zuzuordnen sind, dann fällt die Werbemaßnahme künftig in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates." Und fügt hinzu: "Mit der Ergänzung um Unternehmen und Veranstaltungen wird verdeutlicht, dass werbende Hinweise auf kommerzielle Unternehmen und Produkte - sprich Sponsorhinweise - genügen um die Zuständigkeit des Werberats zu begründen."

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