Der Kampf um Leser darf auch mit Geschenken geführt werden

Ein Streitwert in Höhe von 60.000 Euro stand auf dem Spiel. Das "sachlich nicht gerechtfertigte Verschenken von Waren" und der damit implizierte "Verkauf unter dem Einstandspreis" beklagte Österreich. Es wurde bis zum Obersten Gerichtshof gefochten. Vergeblich. Autobahn-Vignetten, Backbücher oder Blumensamen Zeitungsabos beizugeben, sind, so der Schiedspruch, "dann rechtswidrig, wenn der vom Unternehmer beherrscht Markt für die Hauptware mit dem für die Zugabe so relevanten Markt so eng verbunden ist, dass Kunden die Bedarfsträger des einen Markts sind, notwendigerweise potenzielle Kunden auf dem anderen Markt sein können". Wiener Zeitung, Seite 23

Kommentare