Das fünfte Vergehen
Es sei das "fünfte Vergehen" so die Diktion, die zum Ausschluß führte. Die Entscheidung wurde gestern Abend im Rahmen der ÖWA-Vorstandssitzung gefällt. "Es war ein einstimmiger Beschluß des vollständig vertretenen Vorstandes", hält
Dünser fest. oe24.at ist mit sofortiger Wirkung aus der ÖWA ausgeschlossen. Schon in der am kommenden Dienstag fälligen monatlichen ÖWA Basic-Ausweisung wird oe24.at nicht mehr dabei sein. Media Digital und Gaiger haben nun einen Monat Zeit um Berufung dagegen einzulegen und in der Generalversammlung für die Aufhebung dieses Ausschlusses zu plädieren. Wie dieses Verfahren geführt wird, ist jedoch nicht klar. In der ÖWA gibt es dafür kein Procedere. "Wir haben hier einen Präzedenzfall", sagt Dünser. Die konfliktreiche Beziehung zwischen der ÖWA und oe24.at ist somit auf die sich abzeichnende Eskalation zugesteuert. Eine Stellungnahme von Gaiger ist in Vorbereitung.
atmedia.at
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