Das Archiv des Schweigens
at // "Das ORF Archiv gibt es genau genommen nicht, muss es arber geben" und öffentlich für jedermann zugänglich sein, mahnt die ORF-Publikumsrätin Eva Blimlinger an. Sie ist überzeugt, dass der ORF als Stiftung öffentlichen Rechts den Rechten und Pflichten des Bundesarchivgesetzes unterliege. Nach diesem Gesetz sind die ORF-Archiv-Bestände zu erfassen, zu ordnen und für potenzielle Nutzer erschließ- und nutzbar zu machen. Blimlinger: "Vorrangig ist, bevor irgendwelche Verwertungsrecht verscherbelt werden, endlich den gesetzlichen Auftag zur Einrichtung des ORF-Archivs zu erfüllen."
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