Auflagen für ORF 3 nicht ausreichend

atDie Bundeswettbewerbsbehörde beeinsprucht die KommAustria-Genehmigung von ORF 3. Die darin definierten kommerziellen Auflagen gehen der Wettbewerbsbehörde nicht weit genug und "reichen nicht aus, Wettbewerb und Medienvielfalt in diesem Sektor sicherzustellen".

Die Wettbewerbsbehörde hält Maßnahmen für erforderlich, die zu einer "klaren namentlichen Differenzierung zwischen ORF und dem neuen Programm" führt. Weiters sei eine "inhaltliche Positionierung als Spartenprogramm durch Beschränkung der Ausstrahlung von Filmen und fiktionalem Programm" nötig. Und die Behörde hält eine "stärkere Beschränkung und Vorgaben für die Vermarktung von Werbung" auf ORF 3 für erforderlich.


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