Aufgaben der Medienbehörde

atDer 1. Oktober ist Schaltag für den ORF. Mit dem neuen, ab heute gültigen ORF-Gesetz, ändert sich unmittelbar der rechtliche und kommerzielle Alltag des öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Unternehmens. Mittelbar sind davon alle Medien in Österreich auf die eine oder andere Weise betroffen. Als Pfleger dieser medialen Ökologie und Kultivierung des dualen Rundfunk-Systems fungiert die neugeschaffene Medienbehörde, die mit Weisungsfreiheit ausgestattet ist und diese in den kommenden Monaten unter Beweis stellen muss. Ihre Aufgaben sind:
  • die Kontrolle der Einhaltung des - neuformulierten - öffentlichen Auftrages sowie des Unternehmensgegenstande des ORF;
  • die Abschöpfung der Gebühren bei Nichteinhaltung des öffentlichen Auftrags;
  • die Genehmigung von neuen Angeboten des ORF nach Durchführung des ORF nach Durchführung eines Auftragsvorprüfungsverfahrens sprich Drei-Stufen-Test respektive Public Value Test;
  • die Kontrolle des wettbewerbskonformen Verhaltens des ORF
  • die Abschöpfung bei nicht wettbewerbskonformem Verhalten und bei Werbeverstößen;
  • die Überprüfung des Qualitätssicherungssystems des ORF sowie
  • sonstige Inhaltskontrolle (amstwegig und aufgrund von Beschwerden)

Entscheidungen der Medienbehörde, die eine Evaluierung in zweiter Instanz benötigen, gehen an den Bundeskommunikationssenat. Geschäftsstelle der Medienbehörde ist die RTR. Sie setzt sich aus folgenden fünf Experten zusammen:

Mehr: RTR.at/Medienbehörde

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