Auf die Ersatzbank

at // Über das oe24.at-Netzwerk wurde nach der dritten Abmahnung wegen Verstössen gegen die Richtlinien der ÖWA eine Sisitierung verhängt. Martin Gaiger, Geschäftsführer des oe24.at-Netzwerkes bedauert die Sistierung. Er "respektiere die gemäß den Richtlinien erfolgte Entscheidung des ÖWA-Vorstandes". Sie erfolgte aufgrund von "Mißverständnissen der Österreich-Redaktion hinsichtlich der ÖWA-Begriffsdefinitionen". Gaiger verhehlt auch nicht, dass die Sistierung ein "starkes wettbewerbspolitisches Momentun in sich trage". atmedia.at
Sisitierung wirkt auch auf ÖWA Plus

Als Verstoß ahndet der Verband die missbräuchliche Verwendung definierter Nutzungsbegriffe. So beispielsweise die Gleichsetzung von Unique Clients und Unique User. Der Unique Client ist übersetzt ein Rechner/PC, etc. der auf ein Webangebot zugreift. Ein Unique User ist der in der ÖWA Plus ermittelt Mensch, der ein Webangebot nutzt. Weiters mahnt die ÖWA die technische Simulation von Nutzungszugriffen auf erfasste Werbeträger. Das oe24-Netzwerk wurde erstmals im Dezember 2007 abgemahnt und ist der erste Werbeträger mit einer Sistierung. Dadurch werden Mitgliedsrechte für den Zeitraum ruhend gestellt. Im Juni und Juli erhält oe24 keine Nutzungsdaten und werden auch keine in der monatlich publizierten ÖWA-Statistik ausgewiesen. Die Sistierung wirkt sich auch auf die Reichweiten-Studie ÖWA Plus aus. Aufgrund der fehlenden Juni-Daten und der daraus resultierenden methodischen Verzerrung, merkt Gaiger an, wird das oe24.at-Netzwerk im zweiten Quartal 2009 nicht ausgewiesen.

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