Abfuhr für Puls4-Beschwerde gegen ORF

Eine Beschwerde von Puls4 wegen des Erwerbs der Übertragungsrechte der UEFA Champions League durch den ORF wurde nun von der Medienbehörde KommAustria als unbegründet abgewiesen. Der ORF habe die Rechte für die Saisonen 2015/16, 2016/17 und 2017/18 nicht zu überhöhten Preisen erworben hat, stellte die Behörde.Eine wesentliche Rolle für die Entscheidung spielt ein Amtsgutachte, das den ORF in einer wirtschaftlichen Simulation als Privatsender darstellt, wie die Medienbehörde nun in einer Aussendung erklärte.
Gutachten
In einer Beschwerde hatte Puls 4 dem aus Gebührengeldern und Werbung finanzierten ORF einen Verstoß gegen § 31c Abs. 1 des ORF-Gesetzes vorgeworfen. Die Bestimmung verbietet es dem öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter sein Programmentgelt dafür zu verwenden, um Senderechte in wettbewerbsverzerrender Weise zu überteuerten und nach kaufmännischen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Preisen zu erwerben.
Die KommAustria ermittelte durch eine vertrauliche Befragung, in welchem Rahmen aus dem österreichischen Markt Gebote für die UEFA-Rechte abgegeben wurden bzw. zu welchem Preis der ORF den Zuschlag erhielt. Dann wurde der ORF in einer Wirtschafts-Simulation zu einem Privatsender ohne Einnahmen aus Programmentgelt „umgerechnet“. Unter dieser Voraussetzung wurden die im Umfeld der Champions League-Übertragungen realistisch zu erzielenden Werbeeinnahmen, aber auch der Wert strategischer Effekte wie Zuseher-Bindung und Image-Gewinn berechnet. So konnte auf Grundlage des Gutachtens festgestellt werden, dass der Erwerb der UEFA Champions League-Rechte zu dem tatsächlich gezahlten Preis für den ORF auch ohne Einkünfte aus Programmentgelt leistbar und dementsprechend unter kaufmännischen Kriterien gerechtfertigt war.
Die Entscheidung der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig.
Der ORF begrüßte die Entscheidung in einer ersten Reaktion. "Sie bestätigt, dass der ORF die 'Champions-League'-Rechte völlig rechtmäßig und zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen erworben hat", betonte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. "Wir sind davon ausgegangen, dass das Ergebnis eines offenen und fairen Bieterverfahrens wie im Fall der 'Champions League' nicht im Nachhinein korrigiert werden wird und sind froh, hier nun im Sinne unseres Publikums Rechtssicherheit zu haben", so der ORF-Chef.
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