123people gewinnt Bilderstreit
deDie meisten datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten hatte 123people bislang in Deutschland. Die Zores sollten nun der Vergangenheit angehören. Am Hamburger Landgericht wurde nun eine Klage gegen die Personensuchmaschine abgewiesen, die die unrechtmäßige Veröffentlichung von Bildern betrifft.
Präzedenzfall
In dem nun vorliegenden Urteil wird klargestellt, dass 123people bereits veröffentlichte und allen im Internet zugängliche Bilder verwenden darf. Ist das veröffentlichte Bild nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt und für den Zugriff von Suchmaschinen optimiert, ist von einer Einwilligung in die Veröffentlichung bei 123people.de auszugehen, untermauert das Gericht seine Entscheidung. Der Entscheid wird von 123people als "grosser Erfolg" klassifiziert, der auch für Social Media-Plattformen, Online-Dienste und Suchmaschinen errungen wurde. Das Unternehmen sieht das vom Hamburger Landgericht gefällte Erkenntnis als "richtungsweisen für ähnliche Rechtssprechungen in Europa".
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