Asfinag: Faire Vergabe, volle Transparenz - mehr Profit

Bei der Asfinag gilt künftig das Bestbieterprinzip – der Preis allein ist nicht mehr ausschlaggebend dafür, wer den Zuschlag bekommt, sondern auch die Qualität. Zudem müssen Subunternehmer vorher benannt werden. Pilotprojekte hätten gezeigt, dass sich das betriebs- und volkswirtschaftlich rechnet, sagte Vorstand Alois Schedl in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Infrastrukturminister Alois Stöger.

Keine Sub-Subunternehmer mehr

"Es funktioniert ohne viel Bürokratie und ohne höhere Kosten."
Nach mehreren Pilotprojekten seit Ende 2014 ist der Asfinag-Vorstand überzeugt: "Es funktioniert ohne viel Bürokratie und ohne höhere Kosten." Die Neuerungen würden sich auch wirtschaftlich rechnen, weil weniger Reklamationen und Reparaturen nötig seien und, weil kürzere Bauzeiten weniger Verkehrsbehinderungen bedeuteten. "Die Asfinag investiert bis 2020 sieben Milliarden Euro und ist damit ein Schlüsselbetrieb für die heimische Wirtschaft", so Stöger. Er erwartet, dass vor allem Klein-und Mittelbetriebe von der "fairen Vergabe" profitieren werden.
"Ein herzliches Dankeschön.“
Die entsprechende Novelle des Vergaberechts, die im Herbst beschlossen werden soll und 2016 in Kraft treten dürfte, sieht als Mindestvolumen 1 Mio. Euro vor. Die Regelung der Asfinag gilt bereits ab 15. September und für Ausschreibungen ab 100.000 Euro. Ausdrückliches Lob dafür gab es seitens der Gewerkschaft: „Das ist ein klares Bekenntnis der Asfinag an die seriösen heimischen Unternehmen mit ihren Beschäftigten“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), Josef Muchitsch: „Ein herzliches Dankeschön“.
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