Arbeitsschutz im Büro während Corona

Arbeitsschutz im Büro während Corona
Corona hat vieles verändert. Die Pandemie hatte auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und auf die Arbeitsstättenverordnung. Es wurden Maßnahmen notwendig, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor SARS-CoV-2 schützen.

So wurde für Büroarbeitsplätze grundsätzlich festgelegt, dass zurzeit immer nur ein Beschäftigter in einem kleinen Büro tätig sein darf. Dies kann durch Arbeitszeitverlagerung oder Umstrukturierung von Mehrpersonenbüros zu Einzelbüros organisiert und umgesetzt werden.

Beim Büro mieten in Wien ist man daher aufgrund der Pandemie an bestimmte Maßgaben gebunden. So sollten Gruppenbüros und Mehrpersonenbüros vor Mietvertragsabschluss hinsichtlich Arbeitsschutz und der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Umsetzung des Mindestabstandes von 1,50 Metern.

Im Allgemeinen ergibt sich der Mindestabstand der gegenüberliegenden Arbeitsplätze im Arbeitsraum von 1,60 Metern allein schon durch die Tiefe der Schreibtischplatten von zweimal 80 Zentimeter. Im alltäglichen Arbeitsablauf wird jedoch dieser Mindestabstand häufig durch das Auf- und Überlehnen auf der Tischplatte nicht eingehalten. Bekommen Unternehmen diese Situation nicht unter Kontrolle, müssen sie weitere Schritte zum Schutz der Beschäftigten einleiten.

Dann sollten außerordentliche Maßnahmen greifen:

  • Jeder zweite Büroarbeitsplatz bleibt frei.
  • Die Sicherheitsabstände zwischen den Beschäftigten müssen vergrößert werden.
  • Arbeitsplätze werden an andere Standorte verlegt.
  • Es werden Schutzwände zwischen den Arbeitsplätzen installiert.
  • Normalschichtsysteme werden in Zwei- oder Dreischichtsysteme umgewandelt.
  • Es werden Büroarbeitsplätze in Homeoffice-Arbeitsplätze umgewandelt.

Tagungen, Beratungen und Konferenzen sollten weitestgehend ausgesetzt werden. Wichtige unumgängliche Meetings sollten als Videokonferenzen durchgeführt werden. Geht es jedoch tatsächlich um eine Präsensveranstaltung, bei der die persönliche Anwesenheit absolut notwendig ist, sind die Hygieneregeln und Mindestabstände unbedingt einzuhalten.

Arbeitsschutz im Büro während Corona

Das ausgiebige Belüften der Beratungs- und Konferenzräume ist dabei unerlässlich. Präsensveranstaltungen sind risikobehaftet und sollten daher folgenden Empfehlungen folgen:

  • Die Teilnehmer bzw. Anwesenden sollten nichts konsumieren.
  • Der Mund-Nasenschutz ist bis zum Platznehmen zu tragen und kann dann erst angelegt werden.
  • Es sind ausreichend Möglichkeiten zur Händedesinfektion zu schaffen.
  • Es sind großzügige Platzkapazitäten vorzuhalten, die allen Anwesenden die Einhaltung des Mindestabstandes leicht möglich machen und nicht erschweren.
  • Es sollten nur so viele Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die auch genutzt werden dürfen.

Die Verkehrswege in Bürohäusern sollten so angelegt sein, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern garantiert bleibt. Zur Sicherheit ist das Tragen von Mund-Nasenschutz immer empfehlenswert, um bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes keinem Risiko ausgesetzt zu werden. Innerhalb der Büros können die Wege durch Leitlinien gekennzeichnet werden

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