Arbeitslosengeld für Nebenerwerbsbauern

Der Bodenstreit sorgt seit Monaten für Differenzen zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Erntezeit.
Nebenerwerbsbauern sollen künftig wieder Arbeitslosengeld bekommen, auch wenn sie ein Einkommen aus der Landwirtschaft haben. Seit September war das nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht mehr möglich, sobald der Einheitswert des Betriebes 1500 Euro übersteigt - nun soll der Nationalrat aber im November den alten Zustand wieder herstellen, heißt es aus dem Sozialministerium.
Seit dem VwGH-Urteil konnten Bauern kein Arbeitslosengeld mehr beziehen, wenn der Einheitswert ihres Betriebes 1500 Euro überstieg, da sie aber dieser Grenze auch pensionsversichert sind. Dieses Urteil soll jetzt gesetzlich korrigiert werden, es wird wieder die alte Einheitswert-Grenze von 13.177 Euro gelten, und zwar rückwirkend ab 1. Jänner 2014.
Nachfordern
Betroffene Bauern können daher auch Arbeitslosengeld nachfordern, dass ihnen auf Grund des VwGH-Urteils verweigert wurde.
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