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Alpine-Pleite: Gläubiger erhalten weitere fünf Prozent

Alpine-Pleite: Gläubiger erhalten weitere fünf Prozent
Das Verfahren über das Vermögen der Alpine Bau ist das bisher größte Insolvenzverfahren seit Bestehen der Zweiten Republik.

Fünf Jahre nach der Großinsolvenz der Alpine Bau GmbH sehen die Gläubiger zum zweiten Mal einen kleinen Teil ihres Geldes wieder: Heute findet am Handelsgericht Wien die zweite Zwischenverteilungstagsatzung statt, bei der eine weitere Quote von 5 Prozent zur Verteilung kommt. Die Gesamtquote für die Gläubiger nach Abschluss des Verfahrens dürfte laut KSV 1870 nun bei 13 Prozent liegen.

Das Verfahren über das Vermögen der Alpine Bau ist das bisher größte Insolvenzverfahren seit Bestehen der Zweiten Republik. Bereits 2016 wurde an die Gläubiger eine erste Quote von 5 Prozent verteilt. Aufgrund erfolgreicher Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters sei es möglich, in den nächsten Wochen an die betroffenen Gläubiger eine weitere Quote von 5 Prozent zu verteilen, teilte der KSV 1870 am Dienstag mit.

Aus heutiger Sicht werden die Gläubiger bei Abschluss des Verfahrens noch eine Schlussquote von bis zu rund 3 Prozent erhalten. Nach KSV 1870 Einschätzung wird daher die für die Gläubiger zu erzielende Gesamtquote in einem Bereich von insgesamt rund 13 Prozent liegen.

Längere Verfahrensdauer erwartet

Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass im Hinblick auf die rund 14.900 Forderungsanmeldungen letztlich Forderungen in einer Größenordnung von rund 1,8 Mrd. Euro bei der Verteilung der Quote zu berücksichtigen sein werden.

Der Verwertungsprozess ist zwar weitgehend als abgeschlossen zu qualifizieren, insbesondere anhängige Gerichtsprozesse - vor allem gegen die spanische Mutter FCC - lassen jedoch noch eine längere Verfahrensdauer erwarten, so der KSV.

Die einzelnen Inhaber der Alpine-Anleihen sind von der Zwischenverteilung im Verfahren der Alpine Bau nicht direkt betroffen. Dies deshalb, da über die Emittentin (die Alpine Holding GmbH) ein eigenes Insolvenzverfahren anhängig ist.

Ob im Verfahren der Alpine Holding GmbH überhaupt eine Quotenzahlung an die Anleihegläubiger erfolgen wird, ist heute äußerst fraglich und hängt ausschließlich davon ab, ob in den dort geführten Prozessen obsiegt werden wird oder nicht, so der KSV.

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