Alpine-Desaster schwebt über Deloitte

Gelbe Lagercontainer mit dem „Alpine“-Logo stehen im Freien.
Der Wirtschaftsprüfer ist nun auch Beschuldigter im Strafverfahren rund um die Großpleite.

Die Alpine-Pleite könnte auch den Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungskonzern Deloitte teuer zu stehen kommen. Die Alpine-Prüfer wurden nicht nur von den Masseverwaltern des pleitegegangenen Bauriesen auf 92 Millionen Euro verklagt (mehr dazu hier), sondern sind nun auch Beschuldigte im Strafverfahren. Die Haftung von Wirtschaftsprüfern bei fahrlässiger Handlung ist mit 12 Millionen Euro gedeckelt - pro Firma und Jahr.

Deloitte war von 2006 an Abschlussprüfer der Alpine-Gruppe und von 2010 bis 2012 auch mit der Erstellung der sogenannten Comfort Letter für die Begebung der Alpine-Anleihen in Höhe von 290 Millionen Euro befasst.

Der Baukonzern schlitterte im Sommer 2013 spektakulär in die Pleite. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ( WKStA) sowie auch Anwälte von Anleihegläubigern gehen aber davon aus, dass das Unternehmen schon im Jahr 2010 zahlungsunfähig war, die finanzielle Schieflage aber in der Bilanz geschickt verborgen hat, indem etwa Forderungen aus Bauprojekten in Polen bilanziert wurden, die längst hätten wertberichtigt werden müssen.

Die WKStA ermittelt deswegen gegen nunmehr 25 Beschuldigte und vier Firmen. Den verantwortlichen Managern der Alpine und des spanischen Mutterkonzerns FCC wird unter anderem schwerer Betrug und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen.

Risiken missachtet?

Die Ermittler nehmen aber auch Deloitte in die Pflicht. Die drei Alpine-Wirtschaftsprüfer hätten die Bilanzen 2009, 2010 und 2011 nicht absegnen dürfen, sondern den sogenannten Bestätigungsvermerk verweigern oder zumindest einschränken müssen. Deloitte wehrt sich gegen die Vorwürfe - u. a. Beihilfe zum Betrug und Bilanzfälschung: Man habe bei allen drei Jahresabschlüssen sehr wohl auf Risiken in dreistelliger Millionenhöhe hingewiesen, dies in Form von Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk. Deloitte hat gegen die Beschlagnahme der Unterlagen Rechtsmittel eingebracht. Bis das Gericht darüber entscheiden wird, dauere es erfahrungsgemäß Monate, sagte Deloitte-Partner Harald Breit. Die Staatsanwältin habe aber versichert, die Unterlagen bis dahin nicht zu sichten.

Im theoretischen Fall, dass die Alpine-Masseverwalter mit ihrer Klage durchkommen und auch noch Anleihegläubiger, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, vom Gericht einen Geldbetrag zugesprochen bekommen, müsste Deloitte zahlen.

Allerdings übersteigt allein die Summe, die die 7557 Gläubiger an Forderungen angemeldet haben - rund 940 Millionen Euro - bei weitem das, was der Wirtschaftsprüfer bzw. dessen Pflichtversicherung maximal zahlen müsste.

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