Alle EU-Bürger bekommen Recht auf Girokonto
58 Millionen Menschen haben derzeit in der EU kein Konto. Jährlich lehnen Banken demnach rund 2,5 Millionen Anträge auf Eröffnung eines Kontos ab. Das soll bald der Vergangenheit angehören.
Alle Bürger in der EU können künftig ein Basis-Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Mit diesem Bankkonto können sie europaweit etwa Geld überweisen, Bargeld am Automaten abheben oder Online-Überweisungen machen. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für das Gesetz, das ab 2016 gelten soll.
Die EU-Regierungen müssen noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie. Damit bekämen auch österreichische und deutsche Kunden erstmals einen Rechtsanspruch auf ein "Girokonto für Jedermann".
Gebühren-Vergleich und leichterer Wechsel
Dies sieht eine Richtlinie vor, die das Europaparlament am Dienstag verabschiedet hat. Sie soll es Bankkunden außerdem erleichtern, die Gebühren für Girokonten zu vergleichen und die Bank zu wechseln. Auch der grenzüberschreitende Kontowechsel soll vereinfacht werden.
Auf den Kompromiss hatten sich Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Kommission sowie der 28 EU-Staaten im Voraus geeinigt. Sie kann nun in Kürze in Kraft treten. Die EU-Staaten haben anschließend maximal zwei Jahre Zeit - also bis Frühjahr 2016 - um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
Wer profitiert
Der Neuregelung zufolge dürfen Banken etwa Studenten, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern nicht länger ein Konto verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben.
"Wer kein Konto hat, findet oft keine Wohnung. Wer keine Wohnung hat, bekommt kein Konto", erläuterte eine Sprecherin des Wirtschaftsausschusses im Europaparlament. Dieser "Teufelskreis" solle nun unterbrochen werden.
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