Alle Augen auf das Verfassungsgericht

Ein Richter in roter Robe und mit Brille steht vor einer hellen Holzwand.
Das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet darüber, ob Bundespräsident Gauck das Gesetz zum ESM unterschreiben darf.

Mit großer Spannung verfolgten die deutsche Politik und Wirtschaft die erste Anhörung, die das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe je in einem Eilverfahren durchführte. Es entscheidet darüber, ob Bundespräsident Joachim Gauck die vom Bundestag vor zehn Tagen beschlossenen Gesetze über den deutschen Anteil am ESM-Rettungsschirm für die Schuldenstaaten und die Teilnahme am Fiskalpakt unterschreiben darf. Es gilt als wichtiger Hinweis dafür, ob das höchste Gericht auch in der erst im Spätherbst entscheidungsreifen Hauptsache den Klägern dagegen Recht gibt oder nicht.

In seiner Eröffnungserklärung sagte dessen Präsident Andreas Vosskuhle, das Gericht sei sich der Tragweite seiner Entscheidungen voll bewusst, es dürfe "auch in ungewöhnlichen Krisensitutationen, die von der Politik rasche Entscheidungen erfordern, die Verfassung nicht außer Acht gelassen" werden. Das Gericht müsse abwägen, welche Entscheidung die größeren Nachteile mit sich bringe.

Bemerkenswert an der Anhörung war auch, dass nicht nur die Kläger zu Wort kamen, sondern auch Experten, darunter Bundesbankpräsident Jens Weidmann und den als heftigen Kritiker direkter Finanzhilfen bekannten Chef des Münchner Ifo-Instituts, Professor Hans-Werner Sinn.

Für die Bundesregierung verteidigte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossenen Gesetze: Ihr Stopp könnte "zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen führen". Die Entscheidung wird spätestens Ende Juli erwartet.

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