Aktientief bescherte Pensionskassen ein Minus von 5,18 Prozent

Abheben am Bankomat.
Langfristig wirft Anlage aber 5,17 Prozent Plus ab. "General-Pensionskassenvertrag" könnte Zusatzpension für alle öffnen.

Die österreichischen Pensionskassen mussten 2018 wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten einen negativen Veranlagungsertrag von durchschnittlich minus 5,18 Prozent hinnehmen.

Die zweite Säule der Betriebspension zur Altersvorsorge wurde mit dem Pensionskassengesetz 1990 in Österreich geschaffen. Über diese 28 Jahre betrachtet war die Performance mit plus 5,17 Prozent positiv, so der Pensionskassen-Fachverband.

Reserve im Jahr davor aufgestockt

Im Jahr 2017 hatten die Pensionskassen sogar eine positive Performance von plus 6,13 Prozent erzielt. In den guten Jahren würden Schwankungsrückstellungen als Reserve gebildet, in diese sei in den vergangenen zwei, drei Jahren deutlich investiert worden, so Fachverbandsobmann und VBV-Chef Andreas Zakostelsky am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

Wegen des negativen Vorjahres werde es "die eine oder andere Pensionsanpassung geben", räumte er ein. Konkrete Antworten über das Ausmaß werde es aber erst im Februar/März geben können: Die verschiedenen Pensionskassen müssten jede einzelne Veranlagungsgemeinschaft erst noch gesondert bilanzieren.

Im mittelfristigen Durchschnitt habe es eine sehr stabile Pensionsentwicklung gegeben. Die Schwankungsrückstellungen - eine Art "Reservekanister" - bewirken, dass sich Schwankungen an den Kapitalmärkten nicht ganz so stark auf die Pensionshöhe auswirken.

Die durchschnittliche Pension lag im Vorjahr übrigens bei 468 Euro im Monat.

Aktientief bescherte Pensionskassen ein Minus von 5,18 Prozent

Fachverbandsobmann und VBV-Chef Andreas Zakostelsky

Vorschlag: Zusatzpension für alle

Die Branche wälzt auch Ideen, wie mehr oder sogar alle Österreicher die Möglichkeit zu einer Zusatzpension bekommen könnten. Derzeit haben nur rund 25 Prozent der Beschäftigten einen Pensionskassenvertrag. Das bedeutet, dass sie das in einer Vorsorgekasse ("Abfertigung Neu") und in der "Abfertigung Alt" angesparte Guthaben in die Pensionskasse übertragen und in eine lebenslange Rente umwandeln können.

Das setzt aber voraus, dass die Firma des Arbeitnehmers eine Pensionskassenlösung vereinbart hat. Alle anderen müssten ihre Abfertigung neu im Rahmen einer Pensionszusatzversicherung an ein Versicherungsunternehmen übertragen, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

Zakostelsky schlägt nun einen "General-Pensionskassenvertrag" vor: Jene drei bis dreieinhalb Österreicherinnen und Österreicher, die bisher keinen aufrechten Pensionskassenvertrag haben, sollten die Wahlmöglichkeit erhalten, die im Zuge der "Abfertigung neu" angesammelten Gelder entweder zu entnehmen, oder aber steuerfrei in eine Pensionskasse zu übertragen.

Dazu könnte ein standardisiertes Modell mit einheitlichen Bedingungen geschaffen und mit der Finanzmarktaufsicht akkordiert werden.

Das koste den Staat "null" und die Unternehmen "null", so Zakostelsky.  Zusätzliche Anreize hält er nicht für nötig, einen Steuervorteil gebe es ohnehin.

Denn nimmt ein Arbeitnehmer die Einmalzahlung in Anspruch, werden 6 Prozent Steuer fällig. Bleibt das Vermögen dann etwa auf dem Sparbuch liegt, fällt dafür noch einmal Kapitalertragssteuer an.

Steuerreform als Chance

Gute Chancen für Anreize zur Verbreitung des Pensionskassenmodells sieht die Branche bei der Steuerreform, im Regierungsprogramm seien einige markante Punkte festgehalten. Man habe nach Gesprächen mit dem Finanzminister sehr deutlich den Eindruck gewinnen können, dass im Zuge der nun in Vorbereitung befindlichen Steuerreform das eine oder andere an konkreten Maßnahmen vorbereitet werde, so Zakostelsky.

Größter Hebel sollte aus Sicht der Pensionskassen die Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sein.

Zudem sollte ein Prämienmodell für Gering-Verdiener eingeführt werden, die nicht oder kaum von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren. Dieses könnte ähnlich der Zukunftsvorsorge gestaltet sein und einen staatlichen Aufschlag vorsehen, wenn jemand von sich aus einen Beitrag zur Altersvorsorge anspart.

Steuerlich absetzbar sein sollten auch Eigenbeiträge des Arbeitgebers. Diese sind nämlich für geschäftsführende Gesellschafter, die im Betrieb mitarbeiten.

Problem starker Marktschwankungen

Eine große Herausforderung bei der Veranlagung sei im Vorjahr die Volatilität gewesen, so Zakostelsky. Zudem hätten sowohl Aktien als auch Anleihen sehr verhalten reagiert. Der DAX beispielsweise sei im Vorjahr um 20 Prozent gesunken.

Der Aktienanteil der Pensionskassen sei 2018 bei durchschnittlich 30 Prozent gelegen, nach 37 Prozent. Die durchschnittliche jährliche Performance seit dem Start des Pensionskassensystems im Jahr 1991 bis 2018 wird mit 5,17 Prozent angegeben, bis 2017 waren es 5,55 Prozent.

Gesamtvermögen von 22 Mrd. Euro

Die Zahl der Pensionskassenbegünstigten stieg im Vorjahr um 25.000 auf knapp 950.000 Personen. Davon waren bereits fast 105.000 Pensionisten. Der Großteil der neuen Verträge wurde von Klein- und Mittelbetrieben abgeschlossen.

Die jährliche gesamte Pensionsleistung betrug den heute bekannt gegebenen vorläufigen Zahlen zufolge 687 Mio. Euro. Das verwaltete Vermögen lag bei rund 22 Mrd. Euro, nach 22,7 Mrd. Euro.

Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (pekabe) hatte bereits am 9. Jänner in einer Aussendung kritisiert, dass Verluste der Pensionskassen weitere Kürzungen bei den Pensionen bringen würden - und die Forderung nach Reformen bekräftigt.

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