Jede dritte Geflügelprobe mit erhöhter Keimzahl

Rohe Hähnchen liegen in einer Auslage zum Verkauf.
AK-Expertin rät, bei Kauf und Zubereitung von Geflügelfleisch das Verbrauchsdatum strikt zu beachten.

Zur Vorsicht rät die Arbeiterkammer Steiermark bei der Verarbeitung und dem Verbrauch von Geflügelfleisch: Bei einem im Auftrag der AK-Marktforschung Mitte Juni 2014 durchgeführten Geflügelfleisch-Test habe jede dritte Probe (sieben von 20) überhöhte Keimzahlen aufgewiesen, hieß es in einer Aussendung der AK Steiermark am Donnerstag.

Insgesamt wurden in der Steiermark 20 Proben aus dem Angebot von acht Handelsketten mikrobiologisch untersucht. In fünf von 20 Proben wurden Salmonellen nachgewiesen. Bei vier Proben wurde dies jedoch nicht beanstandet, weil es sich um frisches Geflügelfleisch handelte. Dieses darf mit Ausnahme von zwei bestimmten Arten Salmonellen enthalten, schilderte Susanne Bauer, Leiterin der Abteilung Marktforschung der AK Steiermark. Für gewürztes Fleisch würden andere Richtlinien gelten - daher musste eine Probe beanstandet werden.

Richtwerte überschritten

Drei rohe Hähnchenbrustfilets, garniert mit Dill und Petersilie.
Grundsätzlich wies jede dritte Probe überhöhte Keimzahlen auf. Die von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie fixierten Warnwerte wurden zwar nicht überschritten, jedoch die Richtwerte, betonte Bauer. Sie rät daher, bei Kauf und Zubereitung das angegebene Verbrauchsdatum wirklich strikt zu beachten: "Hendlfleisch ist sehr sensibel", so die AK-Expertin. "Abgelaufenes" sei in diesem Fall tatsächlich zu entsorgen. Der häufige Nachweis von Salmonellen zeige, wie wichtig es sei, die Küchenhygiene ernst zu nehmen und die Ware wirklich gut durchzuerhitzen.

Fehlerhafte Kennzeichnung

Laut der AK-Expertin gebe es hinsichtlich der Kennzeichnung der Ware Verbesserungspotenzial: Bei der Überprüfung der Lebensmittelkennzeichnung waren fünf von 20 Proben fehlerhaft. Die Anschrift des Lebensmittelunternehmers war nicht angeführt. Das verstoße gegen die geltenden Kennzeichnungsvorschriften. Die ab April 2015 verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Geflügel war bei den getesten Waren noch nicht zu finden. Den Herstellern wird zusätzlich empfohlen, die Hygienesituation zu verbessern und Produkte genau zu beschriften.

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