AK OÖ erkämpfte 6. Urlaubswoche für Altenbetreuerin

Pflegekräfte an der Kippe
Verfahren ging durch alle Instanzen. Letztlich wurden alle Vordienstzeiten angerechnet.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) für eine in einem Bezirks-Sozialhilfeverband tätige Altenfachbetreuerin eine sechste Urlaubswoche pro Jahr erkämpft. Für die Interessenvertretung ist dies ein Grundsatzurteil, das vielen beim Land tätigen Pflegekräften zugutekommen werde. Das teilte sie in einer Presseaussendung am Donnerstag mit.

Die Frau war seit zehn Jahren bei dem Sozialhilfeverband tätig. Davor hatte sie vier Jahre in einem anderen Seniorenheim und weitere vier Jahre in der mobilen Altenhilfe gearbeitet. Für sie gilt das oberösterreichische Gemeindedienstrecht. Demnach habe sie - wenn sie gleichgültig bei welchem Arbeitgeber seit 15 Jahre in einem pflegerischen, therapeutischen oder diagnostischen Beruf tätig ist und das 43. Lebensjahr vollendet habe - Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche pro Jahr. Ihr wurde aber die Anrechnung ihrer Vordienstzeit in der mobilen Pflege nicht angerechnet.

Die Arbeiterkammer gab ihr kostenlosen Rechtsschutz für den Gang zum Gericht. Das Verfahren ging durch drei Instanzen bis zum OGH. Die Frau bekam in allen recht. Sie bekommt nun die zusätzliche sechste Urlaubswoche sogar rückwirkend.

Das Urteil wirke weit über den Einzelfall hinaus, betont AK-Präsident Johann Kalliauer. Alle nach dem oö. Gemeindedienstrecht tätigen Pflegekräfte müssten nun frühere mobile Pflegearbeit für die sechste Urlaubswoche angerechnet bekommen. "Manche werden sie dadurch um Jahre früher erreichen", ist er sich sicher.

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