Maturareisen-Verträge voller tückischer Klauseln
Die Arbeiterkammer (AK) OÖ hat das Kleingedruckte in Verträgen für Maturareisen unter die Lupe genommen und fand darin viel Fragwürdiges. Insgesamt wurden 43 gesetzeswidrige Klauseln bei den vier größten Anbietern entdeckt, so Georg Rathwallner, Leiter der Konsumenteninformation.
Die AK beanstandete u.a. zu hohe Stornokosten, unzulässige Ausschlüsse oder Beschränkungen von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen bzw. ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Veranstalters.
"Wir haben die Maturareiseveranstalter aufgefordert diese Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden", berichtete Rathwallner. "Alle vier haben eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfen sich ab sofort nicht mehr auf die unzulässigen Klauseln stützen."
Er empfiehlt dennoch, Angebote zu vergleichen und auf gewisse Dinge zu achten, bevor man etwas unterschreibt. Sondervereinbarungen wie etwa ein Balkon oder ein Zimmer mit Meerblick sollten als Vertragsbestandteil und nicht lediglich als Kundenwunsch auf der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten werden. Bei Verspätungen kann man nur dann einen Preisminderungsanspruch geltend machen, wenn Flugzeiten detailliert angegeben werden. Ist etwas nicht in Ordnung, sollte man am Urlaubsort sofort reklamieren, die gebuchte Leistung fordern und Mängel auf Fotos oder Videos dokumentieren. Auch der Abschluss einer Stornoversicherung sei zu überlegen.
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