Air Berlin und Etihad: Aus für 31 Gemeinschaftsflüge

Air Berlin und Etihad Airways setzen auf gemeinsame Vermarktung.
Gericht untersagt Codesharing-Flüge zwischen dem 16. Jänner und 26. März.

Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit um die Gemeinschaftsflüge mit Etihad vor Gericht einen Dämpfer erhalten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig untersagte diese sogenannten Codeshare-Flüge auf 31 Flugstrecken im Winterflugplan zwischen dem 16. Jänner und 26. März, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Beim Codesharing werden Flüge von zwei Airlines unter eigenen Flugnummern verkauft. Die Air Berlin kann damit die Auslastung der Flugzeuge erhöhen, Etihad ein attraktiveres Netz anbieten. Etihad hält 30 Prozent an Air Berlin und setzt daher auf die gemeinsame Vermarktung von Flügen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, "dass die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken nicht erfüllt sind". Die vom Luftfahrtbundesamt für den gesamten Winterflugplan genehmigten Codeshare-Flüge auf über 50 weiteren Strecken hingegen seien davon nicht betroffen.

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