Adidas-Verkauf: Bernard Tapie muss 400 Mio. zurückzahlen

In der Affäre um den Verkauf von Adidas vor über 20 Jahren muss der französische Geschäftsmann Bernard Tapie mehr als 400 Millionen Euro staatliche Entschädigungen zurückzahlen. Das entschied das Pariser Berufungsgericht am Donnerstag. Der 72-Jährige soll auch die Kosten für ein Schiedsverfahren tragen, das ihm 2008 die mehr als 400 Millionen Euro zugesprochen hatte.
Der schillernde Geschäftsmann hatte 1993 den drei Jahre zuvor erworbenen Sportartikelhersteller für umgerechnet 316 Millionen Euro an eine Investorengruppe verkauft, an der auch die damals staatliche Bank Credit Lyonnais beteiligt war. Schon im folgenden Jahr aber wurde Adidas weiterverkauft - für umgerechnet rund 700 Millionen Euro an den Geschäftsmann Robert Louis-Dreyfus. Tapie fühlt sich von der Credit Lyonnais, die auch seine langjährige Hausbank war, hintergangen und um den wahren Mehrwert von Adidas betrogen.
Alles zurück
Nach einer Reihe von Prozessen wurde 2007 ein privates Schiedsgericht angerufen, um dem jahrelangen Rechtsstreit ein Ende zu setzen. Dieses sprach Tapie 2008 inklusive Zinsen mehr als 400 Millionen Euro staatliche Entschädigung zu. Bald aber wurden Betrugsvorwürfe laut: Unter anderem steht der Verdacht im Raum, dass Tapie wegen seiner Nähe zum damaligen Staatschef Nicolas Sarkozy eine Vorzugsbehandlung erhielt.
Gegen Tapie und weitere Beschuldigte laufen inzwischen Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Das Pariser Berufungsgericht kippte deswegen im Februar den umstrittenen Schiedsspruch und setzte neue Verhandlungen an. In diesen forderte Tapie eine noch höhere Entschädigungszahlung - zwischen 516 Mio. und 1,174 Mrd. Euro.
Alles legal

Das Adidas-Geschäft hat bereits eine Reihe von französischen Gerichten beschäftigt. Die 2008 beschlossene Entschädigungszahlung entwickelte sich zu einer gewaltigen Finanzaffäre, die der heutigen Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, ein Ermittlungsverfahren einbrachte. Sie war damals Frankreichs Finanzministerin, rief das Schiedsgericht an und akzeptierte dessen Schiedsspruch.
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