Meta sperrt wahllos massenhaft Accounts: Was Sie jetzt tun können

Symbolbild Meta
Zusammenfassung
- Mehrere Meta-Nutzer erhielten Sperrbenachrichtigungen mit Vorwürfen der "sexuellen Ausbeutung von Kindern".
- Meta äußert sich kaum zu den Sperrungen und verweist auf Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards.
- Bei einer Sperrung können Nutzer Einspruch einlegen oder sich an die RTR für Unterstützung wenden.
Von Johanna Worel
"Dein Facebook-Konto wurde gesperrt. Du hast 180 Tage Zeit, Einspruch einzulegen." Diese Nachricht erhielten in den letzten Wochen mehrere Meta-Nutzer, wenn sie versuchten sich auf ihren Instagram- oder Facebook-Accounts anzumelden. Betroffen davon sind nicht nur Privatnutzer, sondern auch Unternehmen. In Österreich kam es ebenfalls zu einigen Fällen.
Bei einer Sperrung beziehungsweise Deaktivierung haben die Nutzer keine Möglichkeit mehr auf ihr Konto und damit auf ihre Nachrichten, Fotos, Kontakte oder Posts zuzugreifen. In der Regel sollten nur Accounts gesperrt werden, die gegen die "Gemeinschaftsstandards" von Meta verstoßen oder bei denen es sich um Fake-Accounts handelt. Grund für die zahlreichen Sperrungen in den letzten Wochen: Vielen gesperrten Nutzern wird "sexuelle Ausbeutung von Kindern" vorgeworfen.
Kein konkreter Kommentar von Meta
Trotz der vielen Beschwerden und der medialen Berichte, bleibt Meta eine konkrete Reaktion schuldig. Nur gegenüber BBC sagt der Konzern, dass keine "ungewöhnlich hohen Sperrzahlen" in den letzten Wochen aufgekommen sein. Von einigen Nutzern wird vermutet, dass hinter den wahllosen Konto-Sperrungen Fehlentscheidung von KI-Systemen stecken könnten. Auch dazu äußerte sich der Konzern bis dato nicht. Eine Petition gegen die wahllosen Kontosperrungen des Konzerns hat bereits rund 27.000 Unterstützende gefunden.
Was tun bei einer Sperrung
Besonders schwerwiegend ist eine Sperrung für Nutzer, die Geld mit ihren Accounts verdienen oder für Unternehmen, die durch Social Media ihre Sichtbarkeit steigern wollen. Für große Unternehmen oder Konzerne ist es einfacher, Einspruch einzulegen, da diese meist Meta-Ansprechpartner haben. Bei Privatpersonen ist es etwas komplizierter. Schritt eins ist "Einspruch einlegen". Dies kann man in den Einstellungen über eine andere Meta-Plattform, per E-Mail oder direkt über den Support-Dienst machen.
Funktioniert das nicht, kann man sich - Schritt zwei - an die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) wenden, die als Streitbeilegungsstelle fungiert. Wenn es auch dann zu keiner Freischaltung des Kontos kommt, bleibt den Betroffenen nur noch der Weg zum Gericht, den sich viele aus finanziellen Gründen aber nicht leisten können.
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